Grabformen

Wahlgrab

Ein Wahlgrab gehört zu den traditionellen Grabarten und ist nach wie vor die beliebteste Grabform auf unseren Friedhöfen – sowohl für Urnen als auch für Särge. Die Angehörigen können Lage und Gestaltung im Rahmen unserer Richtlinien selbst bestimmen und das Grab nach Ablauf der Ruhefrist verlängern. Ein Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein. In einem klassischen Doppelgrab können zwei Särge und acht Urnen beigesetzt werden. Ein Wahlgrab bietet sich besonders für Personen wie Ehepartner an, die nach ihrem Tod nebeneinander bestattet werden möchten.

 

Reihengräber

Reihengräber sind in der Regel Einzelgräber. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist bei dieser Grabart nicht möglich, da Reihengräber nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet und neu vergeben werden. Auf unseren Friedhöfen bieten wir Reihengräber sowohl für Särge als auch für Urnen an. Ein Reihengrab kann – wie auch ein Wahlgrab – je nach Gräberfeld mit einem Grabstein, einer Einfassung oder Platte versehen werden.

 

Urnengemeinschaftsgrab

Auf unserem Urnengemeinschaftsgräberfeld ist für Angehörige und Außenstehende nicht ersichtlich, wo genau eine Person bestattet wurde. Das Abschiednehmen am Grab ist bei dieser Bestattungsform nicht möglich. Meist handelt es sich bei diesen sogenannten „anonymen“ Gräbern um Urnengräber. Seltener werden hier auch Särge beigesetzt. Wenn gewünscht, können Angehörige den Namen des Verstorbenen an unserer Gedenktafel anbringen lassen. So erkennen Dritte, dass die hier genannte Person auf dem Gräberfeld beigesetzt wurde, wissen aber nicht genau, wo das Grab liegt. In Blexen sind für die Namensnennung zwei Stelen aufgebaut, auf denen eine Plakette mit dem Namen des Verstorbenen angebracht werden kann. 

 

Grab im Rasenfeld

Unsere Gräber im Rasenfeld werden der Reihe nach vergeben und können nicht frei ausgesucht werden. Die Angehörigen können zwischen einem Einzelgrab (Reihengrab) oder einem Wahlgrab wählen. In einem Wahlgrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Auch Erdbestattungen sind im Rasenfeld möglich. Charakteristisch für diese Grabart sind die sogenannten einheitlichen Platten, die auf dem jeweiligen Grab liegen. Die Beschriftung kann – je nach Wunsch – aus Vornamen, Namen, sowie Geburts- und Sterbedatum bestehen. Diese Platten werden oft auch Kissensteine oder Liegesteine genannt. Das Rasenfeld wird vom Friedhof eingesät und gepflegt. Auf den Platten darf nichts abgelegt werden, was die Rasenpflege für unsere Friedhofsmitarbeiter erschwert. Zum Ablegen von Blumen, Vasen oder ähnlichen, haben wir auf unseren Friedhöfen jeweils eine Gedenkstelle errichtet.

 

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